Die Unberührbaren im Land der Quoten

Sucht man auf dieser Erde ein Land, in dem alle Entwicklungsmodelle einer Gesellschaft, ob Früh- oder Spätkapitalismus, Sozialismus, Kommunismus oder Maoismus, Seite an Seite zu Hause sind, so ist man in der größten Demokratie dieser Welt, Indien, richtig. Das Kastensystem, eine völlig verarmte, rechtlose Landbevölkerung, ein urbanes Proletariat, eine aufstrebende, erfolgreiche Industrie mit frühkapitalistischen Produktionsmethoden, die größte Zahl der  Milliardäre in dieser Welt machen's möglich. Das Ende der Abschottungspolikik, die wirtschaftliche Öffnung des Landes in dem 1990er Jahren haben eine Revolution in Gang gesetzt, deren Kennziffern die Medien um die Welt getragen und die Börsen in Alarmbereitschaft versetzt haben. Die jährliche Bruttoinlandsproduktsteigerung liegt über 10% ohne daß eine einzige Sparte der Wirtschaft negative  Bilanzen aufweisen würden, Getreideanbau in den letzten 10 Jahren vervierfacht, in der Reiskrise von 2007 mit dramatischen steigenden Weltmarktpreisen versorgt Indien den eigenen  Markt nicht nur adäquat zu alten Konditionen, sondern gehört sogar, neben Thailand, zu den weltweit größten Exporteuren. Die Einkommenskurve der ländlichen Bevölkerung ist steigend,  die Inflationsrate konnte 2007 auf 3,2% gedrückt werden, die USA müssen sich geschlagen geben:  die größte Zahl der Milliardäre lebt nicht mehr in den Staaten sondern in Indien. Was für eine Bilanz! Die Entwicklung verläuft so rasant, das sich das Wall Street Journal am 29. Dezember 2007 zu einem längeren Artikel mit dem Titel „Reversal of Fortunes Isolates India's Brahmins"  veranlaßt sah; will heißen, das die Gesellschaftsumstrukturierung soweit gediehen ist, das inzwischen nicht mehr die Armen sondern die das Land seit Jahrtausenden dominierende geistige Oberschicht, die Mitglieder der obersten Kaste der Brahmanen, die Leidtragenden sind. Das wäre fürwahr eine Revolution! Aber erfolgreiche Revolutionen sind in der Geschichte rar und das gilt auch für Indien.

Das Bruttoinlandsprodukt und andere wirtschaftliche Kennziffern sagen wenig aus über die Lebensbedingungen einer rechtlosen, verarmten, verschuldeten Landbevölkerung, die alarmierend steigende Selbstmordrate unter den Bauern des größten indischen Flächenstaates Maharashtra spricht da eine klarere Sprache. Es ist das Kastensystem, das Indien im Wege steht: Diskriminierung, verkrustete Klassenstrukturen, festgeschriebene Geschlechterrollen stehen im Widerspruch zu den Grundbedingungen für die Entwicklung einer modernen, globalisierten Gesellschaft. Ohne Durchsetzung menschlicher Grundrechte, ohne echte Chancengleichheit und ohne Gleichberechtigung der Geschlechter wird der Spagat, den Indien im Begriff ist zu vollführen, nur schwer gelingen.

Dabei hatte man wirklich viel getan für die Durchsetzung grundlegender Menschen-rechte. Es war immerhin Indien gewesen, das dafür sorgte, daß vor rund 50 Jahren die UN Resolution1 zur Abschaffung der Rassendiskriminierung geändert wurde und sich nicht länger nur auf Rassenzugehörigkeit sondern auch auf  Diskriminierung in Folge einer Klassenzugehörigkeit bezog. Ein klares und mutiges Zeichen in Richtung der eigenen Kasten.

Trotzdem, und nach 50 Jahren, sah sich Indien's Premier Manmohan Singh am
27. Dezember 2007 in einer Rede vor dem Parlament veranlaßt, seine Landsleute aufzurütteln: „ Die bei uns existente Diskriminierung von Dalits2 ist real und genauso menschenverachtend, wie das südafrikanische Apartheidsystem".

Indien ist das Land der alles beherrschenden Quoten, Quoten, die für gesell-schaftliche Gleichstellung sorgen und die eine Diskriminierung auf Kastenbasis oder einer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit verhindern. Quoten regeln alles und so auch den Zugang zu Bildungseinrichtungen, den Streitkräften, zu Positionen in Legislative und Exekutive, jeweils proportional zur Größe einer entsprechenden Gruppierung in der Gesellschaft.

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis könnte größer kaum sein, ein komplexes, durchdachtes, Chancen sicherndes Gesetzeswerk gegen eine so ernüchternde Realität oder, demokratisches Gedankengut gegen die eherne Tradition oder, die Konsequenz von Klüngel und Korruption. Es ist alles so schnell, viel zu schnell gegangen, 50 Jahre für die Transformation einer seit tausenden von Jahren im Hinduismus gebundenen Gesellschaft in eine moderne, globalisierte Demokratie?

Eine gemeinsame Studie des weltbekannten Massachusetts Institute of Technology (MIT) und der Regierung des indischen Bundesstaates Gujarat zur de facto Situation der Dalits kommt zu folgenden Ergebnissen3 :

  • Die Dalit Diskriminierung auf sozialer und politischer Ebene ist tief in der indischen Gesellschaft verwurzelt und real
  • Die Dalit Diskriminierung resultiert in der religiösen und sozialen Ausgrenzung der Bevölkerungsgruppe; gewaltsame Verwehrung des Zuganges zu Marktplätzen und Brunnen sind häufig. Die mittlere Zugangszeit zur Wasserversorgung in ländlichen Gebieten beträgt für Nicht-Dalits ca. 5 Minuten, für Dalits > 30 Minuten
  • Sozialkontakte der Dalits zu höheren Kasten werden aktiv und gegebenenfalls unter Gewaltandrohung/Gewaltanwendung unterbunden
  • Die Vertretung gebildeter Dalit Schichten in gehobenen Positionen von Politik, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Sicherheits- und Streitkräften ist unverhältnismäßig klein
  • Die Wohngebiete ländlicher Dalits werden ausgegrenzt und isoliert
  • Dalits werden zu den niedrigsten bestehenden Arbeiten gezwungen, u.a. dem "human and animal waste manual scavanging", also dem Entfernen menschlicher und tierischer Kadaver mit bloßen Händen, eine Tätigkeit, die den weiteren sozialen Abstieg und die zwischenmenschliche Isolation beinhaltet. Die Zahl der "human and animal waste manual scavengers" wird allein im Bundesstaat Gujarat auf 50'000 - 60'000 geschätzt

All dies sollte abgeschafft, unmöglich sein, steht westlichem Rechtsempfinden kraß entgegen aber man sollte, bei aller berechtigten Kritik auch zugestehen, daß ein Erlaß per Federstrich und dessen Umsetzung zweierlei Dinge sind. Das indische Parlament hat inzwischen zwei nationale Kommissionen4 zur Überprüfung der Einhaltung der Quotengesetzgebung eingesetzt. Es spricht für das indische Rechtsempfinden, daß die Ergebnisse der Kommissionsarbeit wie solche regierungsunabhängiger Gruppierungen nicht unterdrückt und unter den Tisch gekehrt werden, sondern, im Gegenteil, im Internet frei verfügbar sind. Man versuche es unter www.socialjustice.nic.in oder www.censusindia.gov.in, also offiziellen Regierungsseiten und lese und staune was dort zur Umsetzung der Quotenregelung in der indischen Jurisprudenz berichtet wird:

„Siebenundvierzig Prozent der Richter höherer Gerichte (High Courts, Supreme Court) sind Brahmanen, 40% aller Richter aller Gerichte gehören der Brahmanenkaste an. Die Zahl der Richter mit einer Zugehörigkeit zur Kaste der Unberührbaren, bezogen auf die Gerichte aller Bundesstaaten, ist kleiner als 3%".

Per Verfassung und Gesetz ist garantiert, das Straftaten, Übergriffe und Grausam-keiten an Dalits verfolgt und entsprechend der Rechtslage gesühnt werden. Richtern und Gerichten kommt somit eine zentrale Stellung in der Durchsetzung der Sozialgesetzgebung zu. Das Ganze geschieht nicht im luftleeren Raum, Erfolge und Mißerfolge werden in regelmäßigen Abständen vom Ministerium für soziale Gerechtigkeit veröffentlicht. Was da im Jahre 2002 zu lesen war ist deprimierend: 75% der verhandelten Fälle wurden nicht abgeschlossen oder endeten im Freispruch; 21,7% der Verfahren wurden zumindest beendet, eine Verurteilung der Anklagen erfolgte in 2,3%, ein Anklage/Verurteilungsverhältnis, wie es wohl sonst aus keinem Bereich gerichtlicher Verfahren bekannt ist und das jeglicher Logik widerspricht. Und dabei wurden für die sozial Schwächsten, also den Dalits und den ethnische Minoritäten, Sondergerichte (Special Courts) eingerichtet, die durch schnelle Aufklärung der sozialen Brisanz und der Medienträchtigkeit dieser Fälle entgegenwirken sollen. Vergeblich, die Special Courts sind arbeitslos, die Tatbestände werden über den normalen Gerichtsweg abgehandelt, die mittlere Verfahrensdauer übersteigt drei Jahre, das Ergebnis steht oben.

Leider, leider gibt es in der Verfahrensbeschreibung eine kleine Lücke: die Prozeß-zuweisung. Ein kompetentes Sondergerichte darf nur tätig werden, wenn ein entsprechender Fall ihm vom Provinzmagistrat zugewiesen wurde; eine Direkt-zuweisung durch Polizei oder der Staatsanwaltschaft ist weder in der föderalen Uninionsgesetzgebung noch im Scheduled Caste Prevention of Atrocities Act („Act") vorgesehen.

Und da ist noch ein Haken, der in den meisten Fällen verhindert, daß eine Strafverfolgung überhaupt erfolgt. Der „Act" wörtlich: "An offence, committed under the Act shall be investigated by a police officer not below the rank of a Deputy Superintendent of Police. The investigating officer shall be appointed by the State Government/Director General of Police/Superintendent of Police after taking account his past experience and justice to perceive the implications of the case and investigate it along with right lines within the shortest possible time".

In anderen Worten und auf deutsch: die Bearbeitung des Falles obliegt ausschließlich handverlesenen Perlen des indischen Polizeioffizierstabes mit nachgewiesener Fähigkeit zu erkennen, wo aus der Bearbeitung des Falles negative Konsequenzen für Behörden, die Staatsregierung oder die regierenden Parteien entstehen könnten.

Wie bekannt - echte Perlen sind selten.

Also wird die Tataufklärung in die Hände weniger glänzender Polizeimitarbeiter gelegt, der Staatsanwalt erhebt Anklage, der Magistrat verweigert die Zuweisung an ein Sondergericht, oder tut einfach gar nichts und, - das Verfahren wird auf Grund eines Formfehlers abgewiesen. So geschehen z.B. an den Oberlandesgerichten (High Courts) der Bundesstaaten Andhra Pradesh und Tamil Nadu.5

Es fällt mir etwas schwer zu glauben, daß nach 20-jährigem Bestehen des „Acts" niemand an den Lücken der Verfahrenszuweisung an die Sondergerichte sowie an der de facto Ausschaltung der normalen Strafverfolgungsbehörden Anstoß genommen haben soll, es sei denn, dies ist von ganz oben so gewollt. Hier zieht sich ein tiefer Spalt der Voreingenommenheit und der Vorverurteilung quer durch die indische Gesellschaft, der vor der Jurisprudenz nicht halt macht.

Zwei böse Kasuistiken, gefunden bei Human Rights Watch6

Allahabad High Court: ein Richter des Oberlandesgerichtes weigert sich einen Sitzungssaal zu übernehmen, es sei denn, dieser werde mit heiligem Gangeswasser „desinfiziert". Vorher hatte ein Kollege mit Dalitzugehörikeit in dem Saal gearbeitet.

Karnataka High Court: sechs Männer werden beschuldigt, gegen Dalits gewalttätig geworden zu sein und ihnen mit Waffengewalt den Zugang zum Dorfbrunnen verwehrt zu haben („Dalits haben kein Recht auf Wasser"). Der Vorfall wurde von vier unabhängigen Zeugen  bestätigt, die jedoch allesamt der Dalitkaste angehörten.

Erste Instanz: Verurteilung aller sechs Angeklagten
Berufungsinstanz: Freispruch zweier Angeklagter
High Court: Freispruch aller Angeklagter wegen Unglaubwürdigkeit der Zeugen
Supreme Court: Bestätigung des Urteils der ersten Instanz

Verfahrensdauer: SECHS Jahre

Ich zitiere einen Auszug aus einem Leitartikel einer der renommiertesten englischsprachigen indischen Tageszeitung „The Hindu" im Originaltext und in der Übersetzung:

"...How to end Caste discrimination against Dalits is a profound issue because its roots go to the structural importance of Caste for the operation of Indian society and economy itself. After decades of legislating, it is legitimate to ask: can one end Caste discrimination without ending the Caste system itself? If so, what does it imply for policy making and law? Cast discrimination exists because people continue to believe in Castes. Indian democracy is, paradoxically, a culprit. By encouraging the formation of democratic participation along the lines of identity, Caste is, in fact, reinforcing every time, India goes to the polls. The recent electoral gains of the Bahujan Samaj Party (BSP) in Uttar Pradesh (UP) must be seen in the context of this double-edged nature of Caste. It may be hard to imagine Indian society and state outside the Caste system. Even Dalit Christians, Sikhs or Muslims find, that the Caste discrimination continues to exist, after they have acquired different religious identities. Yet, Caste discrimination against Dalits, in all its forms, is a stain on the idea of a modern India, and needs to be eliminated effectively.
While the Indian constitution outlaws untouchability and Caste discrimination, it does not abolish Caste itself. This was realised by Dr. B.R. Ambedkar, one of the fathers of the Indian constitution, who called for the annihilation of Caste itself. It may be the time for the government and society to reorient themselves towards this goal and begin the process of ending India's system of apartheid".

[Übergriffe und Diskriminierungen gegen Dalits beenden zu wollen ist insofern schwierig, als das die Diskriminierungsursache auf das Kastensystem selbst zurückzuführen ist, ein System, in dem die indische Gesellschaft tief verwurzelt ist. Nachdem über Jahrzehnte ergebnislos versucht wurde, dem Problem über die Gesetzgebung Herr zu werden muss es erlaubt sein zu fragen, ob man die Kastendiskriminierung  überhaupt beenden kann ohne das Kastenwesen selbst abzuschaffen? Wenn ja, was bedeutet dies für die Politik und das Rechtssystem? Kastendiskriminierung ist nur möglich, wenn die Gesellschaft an das Kastensystem glaubt. Schuld an dem Dilemma ist unter anderem die Art und Weise, in der in Indien Demokratie praktiziert wird. So lange die Gesellschaft kastenbezogenes politisches Handeln fördert, wird das Kastensystem bei jeder Wahl wieder und wieder gestärkt werden. Das klassische Beispiel einer kastenbezogener Wahl und deren Konsequenzen zeigte sich kürzlich im Wahlerfolg der BSP7 bei den Parlamentswahlen im Bundesstaat UP. Es ist nicht ganz einfach sich Indien ohne das Kastensystem vorzustellen. Selbst Dalits geben  zu, daß der Traum, der Diskriminierung zu entkommen indem man in eine Religionsgemeinschaft wechselt, die das Kastensystem nicht unterstützt (Christentum, Sikhismus, Islam), illusionär war. Wie dem auch immer sei, jede Form der kastenbezogenen Diskriminierung ist ein Schandfleck auf der Weste Indiens, der beseitigt werden muss. Schon Dr. B.R. Ambedkar, einer der Väter der indischen Verfassung hat darauf hingewiesen, daß man dem indischen Problem nur Herr werden könne, indem man über das in der Verfassung vorgesehene kastenbezogene Diskriminierungsverbot hinaus geht und die Kasten selbst verbietet. Es mag wohl an der Zeit sein daß sich Regierung und Gesellschaft dieser Worte erinnern und dem indischen Apartheidsystem ein Ende setzen.]

Das schreibe nicht ich sondern der Leitartikler des „The Hindu"; ich kann nur dankbar sein, diesen offenen, kritischen und konstruktiven  Beitrag gefunden zu haben, der ausspricht, was sonst keiner zu sagen wagt: das Problem sind die Kasten selbst und damit ein über Jahrtausende überliefertes, zentrales Fundament der hinduistischen Gesellschaft.

Der Weg in die Zukunft wird nicht ganz so einfach.

 

 

 

 

 

  1. CERD - UN Convention on the Elimination of Racial Discrimination
  2. Dalits, die Unberührbaren, die Kastenlosen, die unterste Gesellschaftsschicht Indiens
  3. http://en.wikipedia.org/wiki/Scheduled_Caste_and_Scheduled_Tribe_%28Prevention_of_Atrocities%29_Act%2C_1989)
  4. Ministry of Social Justice and Empowerment. Commission on the Supervision of the Scheduled Caste Prevention of Atrocities Act. Commission on the Supervision of the Scheduled Tribe Prevention of Atrocities Act. Annual reports.
  5. State of Andhra Pradesh against Mr. D. Ramlinga Reddy, CrLJ 1999, 2918
    State of Tamil Nadu against Mr. K. Kathiresam, CrLJ 1999, 3938
  6. www.hrw.org/reports/1999/india
  7. Bei den Parlamentswahlen 2007 im Bundesstaat Uttar Pradesh (UP) erreichte die Bahujan Samaj Party (BSP), eine linksgerichtete, sehr kastenbezogene Partei, die vorwiegend die unterste Gesellschaftsschicht der Dalits vertritt, die absolute Mehrheit